Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen, die von Pixel Events - Inh. Matthias Dengler (im Folgenden „Vermieter“ genannt) erbracht werden. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten diese Bestimmungen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit demselben Auftraggeber (im Folgenden „Mieter“ genannt).
1.2. Die AGB dienen der näheren Regelung und Erläuterung der gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis, das sich im Übrigen nach dem Inhalt des individuell geschlossenen Vertrages richtet.
1.3. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sind nur wirksam, wenn sie in schriftlicher Form erfolgen und ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
1.4. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ausschließlich die AGB des Anbieters Gültigkeit besitzen. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter hat deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
1.5. Individuell getroffene und schriftlich festgehaltene Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.
1.6. Die Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Kunden kann über alle gängigen Kommunikationsmittel erfolgen, insbesondere per E-Mail, WhatsApp, SMS oder vergleichbare Nachrichtendienste. Nachrichten, Absprachen oder Bestätigungen, die über diese Kanäle ausgetauscht werden, gelten als wirksame Willenserklärungen und sind für beide Vertragsparteien verbindlich, sofern deren Inhalt nachvollziehbar und beidseitig bestätigt ist.
1.7. Der Kunde verpflichtet sich, die vollständigen AGB zur Kenntnis zu nehmen.
2. Vertragsgrundlage
2.1. Die Grundlage des Vertragsverhältnisses bildet das jeweilige Angebot des Anbieters, in dem sämtliche vereinbarten Leistungen sowie die entsprechende Vergütung festgelegt sind. Die vom Anbieter erstellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot nach Prüfung der darin enthaltenen Leistungen schriftlich bestätigt.
3. Vergütung
3.1. Die Höhe der Vergütung ist im Vertrag festgehalten.
3.2. Die Vergütung setzt sich aus der Mietgebühr der Fotobox, zusätzlicher Pauschalen und Zusatzbeiträge sowie eventueller Reisekosten zusammen.
3.3. Ab dem Zeitpunkt, an dem der Vertrag zustande gekommen ist, verpflichtet sich der Kunde, den offenen Betrag innerhalb von 14 Tagen vollständig zu bezahlen.
3.4. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung auf das vom Auftraggeber angegebene Konto.
3.5. Sollte zwischen Vertragsabschluss und Mietzeitpunkt weniger als 14 Tage dazwischenliegen, so verpflichtet sich der Kunde, die Zahlung schnellstmöglich durchzuführen.
3.6. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist der Vermieter berechtigt, die Durchführung des Auftrags auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Etwaige dadurch entstehende Schäden, Mehraufwendungen oder Kosten können dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
4. Widerruf und Rücktritt
4.1. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht für den Mieter, da die vom Anbieter angebotenen Leistungen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitveranstaltungen darstellen, die an einem festen Termin oder innerhalb eines festgelegten Zeitraums erbracht werden.
4.2. Eine Stornierung des Vertrages durch den Mieter ist grundsätzlich möglich und muss immer schriftlich erfolgen.
4.2.1. Im Falle einer Stornierung werden folgende Gebühren dem Mieter in Rechnung gestellt:
4.2.1.1. Bis 90 Tage vor dem vereinbarten Miettermin: kostenfrei.
4.2.1.2. Bis 30 Tage vor dem vereinbarten Miettermin: 50 % des Gesamtbetrages.
4.2.1.3. Bis 14 Tage vor dem Miettermin: 75 % des Gesamtbetrages.
4.2.1.4. Bei einer Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor dem Miettermin oder bei Nichtabnahme der Leistung wird der volle Mietpreis berechnet.
4.3. Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu stornieren, wenn die Durchführung der vereinbarten Leistung aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Umstände oder technischer Defekte, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen, unmöglich oder unzumutbar wird.
4.3.1. In einem solchen Fall wird der Mieter unverzüglich informiert. Bereits geleistete Zahlungen des Mieters werden vollständig erstattet.
4.3.2. Der Vermieter ist ferner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Auftrag vor Ort abzulehnen, wenn der Mieter die in Punkt 5 festgelegten Verantwortungen nicht oder auch teilweise nicht erfüllt.
4.3.3. Ein Anspruch des Mieters auf weitergehenden Schadensersatz besteht nicht.
4.3.4. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Aufbau oder Betrieb zu verweigern, wenn die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Fotobox nicht gewährleistet ist.
5. Verantwortung des Mieters
5.1.1. Der Mieter stellt dem Vermieter am Veranstaltungstag einen geeigneten und sicheren Aufstellplatz für die Fotobox zur Verfügung. Der Standort muss eben, trocken, witterungsgeschützt und frei von Gefahrenquellen sein.
5.1.2. Der Aufstellbereich muss mindestens 2,0 m Breite, 2,0 m Tiefe und 2,2 m Höhe bieten.
5.1.3. Bei schwer zugänglichen Räumlichkeiten oder oberen Etagen informiert der Mieter den Vermieter rechtzeitig und leistet gegebenenfalls Unterstützung beim Transport.
5.1.4. Ein funktionsfähiger Stromanschluss (230 V) muss in unmittelbarer Nähe vorhanden sein.
5.1.5. Der Mieter benennt eine Person zur Einweisung und Abnahme der Fotobox.
5.1.6. Ein geeigneter kostenfreier Parkplatz für Anlieferung und Abholung muss bereitgestellt werden.
6. Fahrtkosten
Für Anlieferung und Abholung innerhalb eines Radius von 15 km um den Firmensitz entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Für jeden weiteren Kilometer wird eine Fahrtkostenpauschale von 0,25 € pro Kilometer für Hin- und Rückfahrt berechnet.
Grundlage der Berechnung ist die laut Google Maps ausgewiesene schnellste Strecke.
Berechnungsformel: (4 × einfache Strecke – 4 × 15 Freikilometer) × 0,25 €.
7. Haftung
7.1. Für Schäden durch ungeeignete Standortbedingungen, unsachgemäße Nutzung oder mangelnden Witterungsschutz haftet der Mieter.
7.2. Nach erfolgreichem Funktionstest gilt die Fotobox als ordnungsgemäß übergeben.
7.3. Nachträgliche Reklamationen werden nicht berücksichtigt, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters vorliegt.
7.4. Die Fotobox darf ohne Zustimmung des Vermieters nicht versetzt oder bewegt werden.
7.5. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden während der Mietdauer.
7.6. Der Mieter haftet ebenfalls für Verlust oder Diebstahl der Mietgegenstände.
7.7. Personalisierte Fotolayouts gelten nach Freigabe oder ausbleibender Rückmeldung als akzeptiert.
7.8. Für Datenverlust, technische Defekte, Stromausfälle oder Fehlbedienungen durch Gäste wird keine Haftung übernommen, sofern kein grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters vorliegt.
8. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Worms.
9. Datenschutz
9.1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung des Mietverhältnisses verarbeitet.
9.2. Der Mieter hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten.
9.3. Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist.
9.4. Während der Nutzung der Fotobox entstehen Bilddateien. Die Rechte an sämtlichen Aufnahmen verbleiben vollständig beim Mieter.
9.5. Eine Nutzung oder Veröffentlichung der Bilder durch den Vermieter erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
9.6. Der Mieter ist verpflichtet, alle anwesenden Personen über die Erstellung von Bildaufnahmen zu informieren und erforderliche Einwilligungen einzuholen.
9.7. Die Bilder werden in einer Onlinegalerie bereitgestellt. Jeder Inhaber des Links kann auf sämtliche Bilder der Veranstaltung zugreifen.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.